Neue Normen für Arbeits- und Schutzgerüste
Europa nimmt sich auch der Gerüstbaunormen an. Die DIN 4420 Teil 1 bis 4 in ihrer letzten
Fassung vom Dezember 1990 ist in ihrer bisher bekannten Form nicht mehr gültig. Sie regelte als Grundlage für den Arbeitsschutz die Verwendung von Gerüsten und darüber hinaus die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen und die Produktanforderungen.
In den neuen EN Normen werden nur noch die Anforderungen an die Produkte geregelt, z.B. Konstruktion, Dimensionierung, Belastbarkeit und Werkstoffe. Eine der wesentlichen Änderungen ergibt sich im Bereich der Bestimmung der sechs Gerüstgruppen, die bisher nach DIN 4420 in ihrer
Mindestbreite und angegebenen Belastungen vorgegeben waren. Hier wird in Zukunft nach der
DIN EN 12811-1 unterschieden nach Breitenklassen, lichter Höhe und Lastklassen. Diese drei
Faktoren können beliebig miteinander kombiniert werden. Das heißt u. a., dass ein Gerüst mit hoher Verkehrslast und schmaler Arbeitsbreite bzw. ein Gerüst mit geringen Verkehrslasten und größerer Arbeitsbreite möglich ist.
Andere Veränderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Bemessungsgrundlagen.
Künftig beträgt die Bordbretthöhe 150 mm, wobei die im Gebrauch befindlichen Bordbretter von
100 mm weiter verwendet werden dürfen, bis sie unbrauchbar sind und ersetzt werden müssen,
aber dann mit der neuen Höhe.
Alle wesentlichen Angaben enthält das Produkthandbuch des Arbeitsgerüstes mit der Aufbau- und
Verwendungsanleitung (z. B. Lastklasse; Anzahl der Arbeitsbühnen, die belastet werden dürfen;
die zulässige Höhe bei unterschiedlichen Bedingungen).
Benutzung von Gerüsten
Die Benutzung von Gerüsten einschließlich des Auf-, Um- und Abbaus regelt die BetrSichV. Sie
regelt, dass fertig gestellte Gerüste mit der erforderlichen Kennzeichnung zu versehen sind (siehe
auch DIN EN 12810-1:2003) und nicht fertig gestellte Gerüste deutlich sichtbar gesperrt und mit
dem Verbotszeichen "Zutritt verboten" gekennzeichnet werden müssen.
Zur Konkretisierung des Abschnittes 5 des Anhangs 2 der BetrSichV entwickelt die Projektgruppe
Gerüste des Ausschusses Betriebssicherheit z. Z. eine Handlungsanleitung über den "Umgang mit
Arbeits- und Schutzgerüsten". Sie wendet sich hauptsächlich an Ersteller und Nutzer von Arbeits-
und Schutzgerüsten, außer Bockgerüste, und gibt Querverweise zum Arbeitsschutzgesetzes
(ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zu den berufsgenossenschaftlichen
Informationen und den einschlägigen Normen. Weiterhin beinhaltet sie ein Schema zur Gerüstprüfung durch den Gerüstersteller und den Gerüstnutzer nach § 10 der BetrSichV durch eine befähigte Person.
Mit Inkrafttreten der neuen Normen und durch die Anforderungen der BetrSichV werden die berufsgenossenschaftlichen Regeln „Gerüste“ zurückgezogen und in berufsgenossenschaftliche Informationen überführt.
Zulassung für Gerüstsysteme
Die Verlängerungen der bestehenden Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik
sind bis zum 31.12.2004 erfolgt, nach dem die Hersteller die entsprechenden Aufbau- und Verwendungsanleitungen formell an die Forderungen der BetrSichV angepasst haben.
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